Elterninformation und Einwilligungserklärung

Liebe Eltern,
so wie es zu erwarten gewesen ist, hat der Landkreis Gießen eine Entscheidung getroffen und angesichts der aktuellen Inzidenz den Präsenzunterricht ausgesetzt. Wir befinden uns in dieser Woche im Distanzunterricht. Dies gilt zunächst nur bis zum 23. April, es ist aber davon auszugehen, dass die Kinder auch danach weiter im Distanzunterricht arbeiten werden müssen.
Wir bedauern sehr, dass wir nicht zumindest den Wechselunterricht anbieten können, aber die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.

Die Notbetreuung findet für alle Kinder statt, die vor den Ferien angemeldet waren. Neuanmeldungen sind möglich, es müssen aber immer noch Arbeitgeberbescheinigungen für beide Elternteile vorliegen. In beiden Fällen bitten wir um eine umgehende Mitteilung an die Klassenlehrerin und die Schulleitung.

Kinder, die in der Notbetreuung angemeldet sind, brauchen die Einwilligungserklärung (siehe Anhang), denn nur Kinder, die zweimal in der Woche den Selbststest in der Schule machen oder eine Bescheinigung aus einem Testzentrum vorlegen, die nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen an der Notbetreuung teilnehmen.

Laut § 3 Abs. 4 der Corona-EinrichtungsschutzVO bleibt die Maskenpflicht an Schulen bestehen.
In den Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung – nach Möglichkeit eine medizinische Maske zu tragen; dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies durch eine geeignete ärztliche Bescheinigung nachweisen. Bei Nichteinhaltung der Pflicht nach Satz 1 ist das Betreten der Einrichtung untersagt.

Einwilligungserklärungen können eingescannt an die Klassenlehrerin und an die Schulleitung geschickt werden.

Herzliche Grüße aus der LUS!