Schulleben
Schulelternbeirat:
Frau Katharina Stumpf
Frau Constanze Foerster
Klassenelternbeirat (KEB)
Der Klassenelternbeirat wird von den Eltern einer Klasse für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er ist Ansprechpartner und Kontaktperson für Eltern und Lehrkraft in vielen Belangen der Klasse, u.a. lädt er in Absprache mit der Lehrkraft zu regelmäßigen (mind. einmal im Schulhalbjahr) Elternabenden ein. Der Klassenelternbeirat bzw. sein/s Stellvertreter/in gehören automatisch dem Schulelternbeirat an.
An der Ludwig-Uhland-Schule besteht ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Schulleitung, Kollegium, Schulelternbeirat und Förderkreis. Elternarbeit und -mitwirkung ist bei uns ausdrücklich erwünscht und wichtig, denn sie verbessert und bereichert das Schulleben ungemein. Viele Projekte, Unternehmungen, Veranstaltungen und Feste könnten ohne den Einsatz engagierter Eltern nicht stattfinden.
Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat ist das Bindeglied der Eltern zur Schulverwaltung und setzt sich aus den Klassenelternbeiräten und ihren Stellvertretern zusammen. Sie wählen für die Dauer von zwei Jahren eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese laden in Absprache mit der Schulleitung mindestens einmal pro Halbjahr zu einer SEB-Sitzung ein, an der auch die Schulleitung teilnimmt. Aufgabe des Schulelternbeirats ist es insbesondere das Vertrauen zwischen Eltern und Schule zu festigen, Anregungen aufzunehmen und weiterzuleiten. Die SEB-Sitzungen sind eine gute Gelegenheit zur Information und Aussprache. Der SEB hat ein Mitbestimmungsrecht bei allen wesentlichen Entscheidungen die Schule betreffend.
Schulkonferenz (SK)
Die Schulkonferenz ist das Gremium, in dem Lehrkräfte, Eltern und Schulleitung zusammenwirken, um das Schulleben zu gestalten und weiterzuentwickeln. Alle wichtigen Angelegenheiten werden hier beraten und beschlossen. Sie setzt sich aus jeweils fünf Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums und dem/der Schulleiter/in zusammen und wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Genaueres regelt das Hessische Schulgesetz ab §100.